Grafik einer geschlossenen dunklen Faust vor einer helleren geöffneten Hand

Finger weg von meiner DNA – Wissen schützt vor Zugriff

DNA ist überall – und sie verrät mehr, als wir im Zweifel wollen. Während die Polizei DNA-Analysen ausweitet, wachsen Risiken von Fehlern, Überwachung und Diskriminierung. Wissen über die Technik und die eigenen Rechte schützt unsere intimsten Daten.

  • Samir, Schüler

    Klimaaktivistin


    „Ich kämpfe für Klimagerechtigkeit. Als Freund*innen von mir bei Aktionen festgenommen wurden und plötzlich DNA abgeben sollten, hat mich das total verunsichert. Ist das erlaubt? Ich will meine Rechte kennen – und klar wissen, wie ich mich vor Eingriffen in meine intimsten Daten schützen kann.“

  • Samir, Schüler

    Jurastudent*in


    „Hi, ich bin Lou. In meiner Community erleben viele Racial Profiling. Als Jurastudentin und Menschenrechtsaktivistin will ich Infos teilen, wie sich Betroffene vor DNA-Analysen schützen können. Wir sollten unsere Rechte zu kennen und wissen, wo staatliche Macht Grenzen hat.“

  • Samir, Schüler

    Antifa-Aktivist*in


    „Meine Politgruppe macht Recherchearbeit und blockiert Nazi-Aufmärsche. Ich vertraue dem Staat nicht – erst recht nicht, seit ich wegen eines alten Verfahrens in einer Datenbank gelandet bin. Jetzt habe ich Post zu einem angeblichen DNA-Treffer bekommen. Was kann ich da tun?“

  • Samir, Schüler

    Datenschützer


    „Ich bin Matze aus Cottbus und beim CCC aktiv. Datenschutz ist mir super wichtig. Ein Vortrag über staatliche DNA-Datenbanken hat mich empört: Wie leicht lässt sich so ein ‚Fingerabdruck‘ missbrauchen? Da sollten wir genau hinschauen, bevor wir Kontrolle verlieren.“

  • Samir, Schüler

    Schüler


    „Hey, ich komm aus Mannheim. Bei einer Polizeikontrolle musste ich letztens DNA abgeben. Jetzt frag ich mich: Dürfen die das überhaupt einfach so? Ich will wissen, ob ich auch Nein hätte sagen können und was jetzt mit meinen Daten passiert. Wir dürfen uns halt nicht alles gefallen lassen.“

Verhaltenstipps

So schützt du dich vor einem
Zugriff auf deine intimsten Daten

  1. Verweigere eine „freiwillige“ Speichelprobe in jedem Fall.
  2. Unterscheibe bei der Polizei nichts, wenn du festgenommen wurdest.
  3. Kontaktiere eine*n Anwält*in, wenn ein Gerichtsbeschluss zur DNA-Abgabe vorliegt.
  4. Lege Widerspruch ein, wenn eine DNA-Probe entnommen wurde.
  5. Informiere im Falle einer DNA-Entnahme auch deine nächstgelegene Rechtshilfegruppe.
  6. Beantrage bei Gericht, dass deine gespeicherten DNA-Daten gelöscht werden.
  7. Nimm nicht an Massengentests teil.
  8. Prüfe die Möglichkeit, vermeintliche DNA-Beweise vor Gericht anzuzweifeln.
  9. Mache keinen Gentest, ohne dich ärztlich beraten zu lassen.
  10. Informiere dich bei medizinischen Gentests über das Datenschutzkonzept.

Darf die Polizei das?

Über die Befugnisse der Polizei
und deine Rechte

Darf die Polizei deine DNA ohne Weiteres entnehmen?

Ob bei einer Kontrolle auf offener Straße, nach Festnahme bei einer Protestaktion oder bei Ermittlungen zu einer Straftat – es kann passieren, dass die Polizei dich dazu auffordert, eine DNA-Probe abzugeben. Erfahre, was du dagegen tun kannst.

  • Nein, die Entnahme darf nur nach richterlicher Anordnung stattfinden. Ausnahme: begründete (!) „Gefahr im Verzug“.


    Was du tun kannst:

    Verweigern und Rechtsberatung hinzuziehen!

  • Ja, Spuren von Unbekannten dürfen gesammelt, analysiert und gespeichert werden.


    Was du dagegen tun kannst:

    Keine Kippenstummel, Flaschen oder ähnliches liegen lassen!

  • Nein, deine Mitwirkung ist rein freiwillig.


    Was du tun kannst:

    Verweigern und Rechtsberatung hinzuziehen!

  • Nein, deine Teilnahme an einer sogenannten DNA-Reihenuntersuchung ist rein freiwillig.


    Was du tun kannst:

    Verweigern und im Zweifel Rechtsberatung hinzuziehen!

  • Jein – auf medizinische DNA-Datenbanken darf die Polizei nicht zugreifen, auf Forschungsdatenbanken hingegen schon.


    Was du tun kannst:

    Einwilligung genau durchlesen und im Zweifelsfall die Freigabe für die Forschung verweigern!

  • Bei Erkennungsdienstlicher Behandlung

    Nein, die DNA-Entnahme ist kein Teil einer üblichen erkennungsdienstlichen Behandlung.


    Was du tun kannst:

    Verweigern und Rechtsberatung hinzuziehen!

  • Suche nach deiner DNA in deinem Abfall

    Nein, die DNA-Entnahme darf nur nach richterlicher Anordnung stattfinden.


    Was du tun kannst:

    Im Zweifelsfall Rechtsberatung hinzuziehen!

  • Als Opfer einer Straftat

    Ja, aber nur mit deiner Einwilligung oder richterlicher Anordnung.


    Was du tun kannst:

    Rechtsberatung. Falls du dich entscheidest einzuwilligen – lass deine DNA löschen, sobald die tatverdächtige Person identifiziert oder ausgeschlossen werden konnte.

Basiswissen

Erfahre mehr über die
Technologie und ihre Anwendung

Was ist DNA?

DNA ist das Erbgut, das die Information über den Aufbau eines Körpers speichert. Wie diese Information im Zusammenspiel mit Umweltfaktoren umgesetzt wird, ist hochkomplex und birgt noch viele Geheimnisse. Wichtig zu wissen ist, dass DNA sehr individuell ist. Je enger Menschen biologisch verwandt sind, desto mehr ähnelt sich deren DNA. Es wird daran geforscht, immer mehr sensible Informationen aus DNA herauszulesen. Nicht alle Eigenschaften lassen sich mit Sicherheit vorhersagen. Dennoch können die Ergebnisse von DNA-Analysen zu Diskriminierung beitragen.

  1. Herkunft von Vorfahren
  2. Chromosomales Geschlecht
  3. Krankheiten & Behinderungen
  4. Verwandtschaft
  5. Verhalten & Persönlichkeitsmerkmale

FAQ

Für alle Fälle: Antworten auf
die wichtigsten Fragen

Was passiert bei einer DNA-Analyse?

Mit deiner DNA-Probe kann die Polizei ein Personenprofil erstellen, das hochindividuell ist –falls es nicht von eineiigen Zwillingen stammt. Für eine DNA-Analyse sammelt die Polizei zudem DNA-Spuren. Damit ist das Erbgut aus menschlichem Zellmaterial gemeint, das etwa an Tatorten oder beschlagnahmten Gegenständen gefunden wurde. Es kann auch von Zeug*innen entnommen werden, zum Beispiel durch Hautabschürfungen nach einem Kampf. Im Labor werden daraus digitale Spurenprofile erstellt. Diese können mit Personenprofilen verglichen werden, um einen Hinweis für eine mögliche Beteiligung der betreffenden Person an einer Tat zu bekommen. Spurenprofile können auch mit anderen Spurenprofilen verglichen werden, um zu schauen, ob die Spuren einer unbekannten Person an verschiedenen Tatorten zu finden sind. Die DNA-Profile werden von der Polizei in verschiedenen Dateien gespeichert.

Was sagt eine DNA-Analyse aus?

Zusammen mit dem DNA-Profil gibt das forensische Gutachten an, wie wahrscheinlich es ist, dass eine andere Person zufällig das gleiche Profil hat – heutzutage werden so viele Marker verwendet, dass die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist. Stimmen Personenprofil und Spurenprofil also überein, ist es sehr wahrscheinlich, dass die gefundene DNA-Spur von der untersuchten Person stammt. Wie diese Spur an den Tatort gekommen ist, ob es eine Verunreinigung gab, und wie der genau der Tathergang war – das alles verrät die DNA jedoch nicht.

Wie ist der polizeiliche Zugriff auf DNA-Daten geregelt?

Die Entnahme von Körpermaterial von Beschuldigten in Ermittlungs- und Strafverfahren ist in §81a der Strafprozessordnung geregelt. Als beschuldigt gilt jemand, wenn ein ausreichender Anfangsverdacht besteht, damit die Polizei ermitteln darf. Es gilt der „Richtervorbehalt“. Das heißt, das Gericht muss die Entnahme von Körperzellen durch eine Speichel- oder Blutprobe zum Zwecke der DNA-Analyse anordnen, wenn jemand nicht freiwillig zustimmt. Es gibt jedoch die Ausnahme von „Gefahr im Verzug“, die aber gut begründet sein muss.

Wie kommt die Polizei an DNA?

Deine DNA können Ermittler*innen durch eine Speichelprobe oder durch eine Blutprobe von dir nehmen. Sie können auch Materialien aus verdeckter Observation wie etwa aufgesammelte Kippen analysieren oder Körpermaterialien und Gewebeanalysen aus Biobanken konfiszieren.

Was passiert, wenn man als Zeug*in zur DNA-Abgabe aufgerufen wird?

Es kann in einem Strafverfahren auch dazu kommen, dass du als Nichtbeschuldigte*r nach §81c dazu aufgerufen wirst, zur „Wahrheitsfindung“ eine DNA-Probe abzugeben. Das kann vorkommen, wenn sich an deinem Körper möglicherweise eine DNA-Spur einer verdächtigen Person befindet, du selbst Opfer einer Gewalttat bist oder in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt warst. Je nach Auslegung ist es auch denkbar, dass deine DNA untersucht werden soll, um dich als Spurenverursacher*in auszuschließen.
Auch für diese Probenentnahme nach §81c ist eine richterliche Anordnung nötig (Ausnahme: „Gefahr im Verzug“). Gegen die richterliche Anordnung kannst du Beschwerde einlegen. Wird dem nicht stattgegeben, entsprechen die Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, denen des Zeugnisverweigerungsrechts. Dies kann jedoch im schlimmsten Fall in einer Zwangsentnahme von Körperzellen münden.

Wie lange bewahrt die Polizei DNA-Proben auf?

Theoretisch müssen die DNA-Probe und das DNA-Profil nach endgültigem Abschluss eines Verfahrens vernichtet gelöscht werden. Üblich ist aber, dass nach §81e und f gewonnene DNA-Profile eben nicht nur für die laufenden Verfahren, sondern auch für die „Verhinderung künftiger Straftaten“ nach §81g in die zentrale Datenbank des Bundeskriminalamts aufgenommen werden. Für diese Umwidmung braucht es keine richterliche Anordnung. Über die Speicherung bei einer solchen Umwidmung musst du aber informiert werden. Du kannst dagegen Rechtsmittel einlegen und die Speicherung nachträglich richterlich überprüfen lassen.

Welche polizeilichen Datenbanken gibt es – und wer hat darauf Zugriff?

In der zentralen DNA-Analysedatei (DAD) des Bundeskriminalamtes (BKA) werden Personen- und Spurenprofile deutschlandweit gespeichert. Im Jahr 2022 enthielt sie rund 1,22 Millionen Datensätze, davon ca. 818.000 Personenprofile und ca. 397.000 Spurendatensätze (Quelle: Bundestag, 2023).
Es landen aber nicht alle in einem Verfahren genutzten DNA-Profile automatisch in der DAD. Die Daten von Massengentests dürfen zum Beispiel nicht in der DAD gespeichert werden, sondern sind Teil von separaten Dateien, die in Verbindung mit einem Ermittlungsverfahren erstellt werden.
Auf die DAD des BKA haben die Polizei- und Zollbehörden Zugriff. Sie ist Teil des zentralen Informationssystems der Polizei (INPOL).
Die von der Polizei gespeicherten DNA-Profile dürfen mit den Datenbanken von über 24 europäischen Ländern abgeglichen werden. Dieser Datenaustausch ist im sogenannten Prüm-Abkommen vereinbart.
Auch mit den USA findet ein Datenabgleich mit der DAD statt.

Kann man eine DNA-Reihenuntersuchung verweigern?

Massengentests, offiziell als DNA-Reihenuntersuchungen bezeichnet, sind seit 2005 in §81h der Strafprozessordnung geregelt. Sie müssen gerichtlich angeordnet werden und sind nur bei schweren Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung erlaubt.
Die Entnahme von Körperzellen bei den zur Teilnahme eingeladenen Menschen ist freiwillig – auch wenn die Einladung uneindeutig formuliert sein kann und seitens der Polizei auf ein Klima des sozialen Drucks spekuliert wird. Allein aufgrund einer Nichtteilnahme darfst du nicht unter Tatverdacht gestellt werden.
Bei einem Massengentest darf molekulargenetisch dein DNA-Profil zur Identifizierung sowie das chromosomale Geschlecht untersucht werden. Zudem ist seit 2019 das „familial searching“ erlaubt, also die Identifizierung von Verwandten der gesuchten Person durch Teilübereinstimmungen der DNA-Profile.

Ist DNA ein Beweis im Strafrecht?

DNA-Beweisen werden eine große Aussagekraft zugeschrieben, Man spricht vom „CSI Effekt“, bei dem durch die Wissenschaftlichkeit von DNA-Analysen der Eindruck einer objektiven Wahrheit entsteht. Doch es lohnt sich genau hinzuschauen: Übereinstimmungen von Profilen erlauben nur statistische Aussagen darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass diese DNA-Profile von derselben Person stammen. Sie sagen auch erstmal nichts darüber aus, wie die DNA-Spur an den Tatort gekommen ist. Zudem gibt es eine Reihe möglicher Fehlerquellen, wie Kontaminationen und falsche Interpretationen von Rohdaten. Letzteres ist besonders wichtig bei Mischspuren und/oder geringen Mengen von älterem DNA-Material, das oft nur die Erstellung von Teilprofilen zulässt.

Welche Rolle spielt die DNA-Analyse bei politischer Repression?

Die DNA-Analyse führt zu einer Situation der Beweislastumkehr: Es geht nicht mehr um den Beweis der Schuld durch die Ermittler*innen, sondern um den Beweis der Unschuld durch eine „freiwillige“ Teilnahme an einem DNA-Test.
Schon jetzt erhebt die Polizei selbst an „Tatorten“ wie illegal geklebten Plakaten gelegentlich Material zur DNA-Analyse. Die Personen, deren DNA-Profil mit Spurenprofilen vom Tatort, von Tatwerkzeugen oder auch an Bekenner*innenschreiben übereinstimmt, sind genötigt, ihre Unschuld zu beweisen.
Dieser Effekt wird durch die Langlebigkeit der Spuren noch verstärkt. Was heute eine kleine Übertretung im Sinne des zivilen Ungehorsams ist, kann morgen zum Verbrechen der Unterstützung einer „terroristischen Vereinigung“ werden nach §129a werden. Wenn dann Asservate vorhanden sind, kann es noch nach Jahrzehnten zur Verfolgung kommen.

Wo finde ich Unterstützung?

Informationen zur Technologie, Rechtslage und Möglichkeiten der Gegenwehr findest du in unserer Beratungsbroschüre. Unterstützung bei Repression findest du bei der Roten Hilfe e.V. Wenn du anwältliche Unterstützung brauchst, findest du sie beim Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV): www.rav.de.

Du willst was tun?

Wissen schützt vor Zugriff


  • Du kannst deine intimsten Daten schützen, indem du deine Rechte kennst. Unsere Broschüre informiert über die gesetzlichen Regelungen, erklärt die technologischen Hintergründe und bietet Verhaltenstipps zum Umgang mit deiner DNA.


  • Je mehr Menschen über die Möglichkeiten und Grenzen von DNA-Analysen und deren Anwendung durch die Polizei Bescheid wissen, desto besser sind Einzelne vor falschen Verdächtigungen und staatlicher Willkür geschützt.


  • Nur durch die Unterstützung von Menschen wie dir ist es möglich, Wissen über den polizeilichen Zugriff auf DNA-Daten verständlich aufzubereiten, diese Webseite anzubieten und die Broschüre kostenlos zur Verfügung zu stellen. Deine Spende hilft uns dabei.

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